Lex Jahn zum Zweiten
Als Lex Jahn ist die mit der Verlängerung des
Stasi-Unterlagengesetzes in die Geschichte eingegangene rechtsstaatlich nicht
vertretbare Festlegung eingegangen, in der BStU seit
mehr als zwanzig Jahren tätige Wachschützer zu entlassen. Es handelt sich dabei
um ehemalige Mitarbeiter des MfS, die als Angehörige der Hauptabteilung
Personenschutz schon zu DDR-Zeiten Regierungsobjekte bewacht hatten. Die entsprechende
vollmundige Ankündigung von Herrn Jahn anlässlich seines Amtsantrittes hat sich
bis heute als nicht umsetzbar erwiesen.
Einfacher hatte es Herr Jahn offenbar mit Horst
Köhler, einem ehemaligen MfS-Angehörigen, der nach einem Bericht der Sendung „Fakt“
vom 13.08.2013 als Center-Manager gekündigt wurde, nachdem man seine
Vorgesetzten mit seiner MfS-Vergangenheit konfrontiert und unter Druck gesetzt
hatte.
In einem Rechtsstaat darf niemand wegen eines
Vergehens zwei Mal bestraft werden. Horst Köhler wurde im Zusammenhang mit dem
Suizid von Matthias Domaschk im Jahr 1981 in der
Untersuchungshaftanstalt Gera von einem Gericht wegen angeblicher
Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe verurteilt. Mehr als 20 Jahre später
also die Kündigung mit der Begründung, er hätte zur Aufklärung der damaligen
Vorgänge beitragen müssen, um „Vergebung“ zu erlangen. War die
Gerichtsverhandlung also bloß eine Farce? Kein Gericht, sondern die
wohlwollende Begleitung einer Forderung von Herrn Jahn durch die in der Hetze
gegen das MfS gleichgeschalteten meinungsbildenden Medien reichte dafür aus. Sieht
sich Roland Jahn in der Funktion eines obersten Richters und wird er von den
tonangebenden Medien so gesehen?
Ein Sieg von Roland Jahn bei der Fortsetzung des
Kalten Krieges bis in die Gegenwart?
Eher wohl ein durchsichtiges propagandistisches Ablenkungsmanöver angesichts der Enthüllungen im aktuellen Überwachungsskandal von NSA, britischem Geheimdienst und BND. Hier scheint momentan der tatsächliche Schwerpunkt der BStU und ihres Leiters zu liegen.
W. S.
14.08.2013